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Startseite Teilzeitausbildung (TZA)

Möchten Sie gerne eine Ausbildung beginnen, können diese aber aus verschiedenen Gründen nicht in Vollzeit leisten, weil Sie beispielsweise Angehörige pflegen müssen, Sie kleine Kinder haben oder Sie gesundheitlich eingeschränkt sind?
Oder suchen Sie als Unternehmen nach einer weiteren Möglichkeit, Ihre offenen Ausbildungsstellen zu besetzen und perspektivisch motivierte Mitarbeitende zu gewinnen? – Die Berufsausbildung in Teilzeit könnte die Lösung sein!
Mit der Teilzeitausbildung (TZA) soll insbesondere Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermöglicht werden, einen vollwertigen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu erlangen, auch wenn diese eine Ausbildung in Vollzeit nicht leisten können. In Abstimmung mit dem ausbildenden Unternehmen kann eine Verkürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit (maximal 50 Prozent) vereinbart werden. Die Möglichkeit zu einer Ausbildung in Teilzeit ist im Berufsausbildungsgesetz (in § 7a BBiG), der Handwerksordnung (§ 27b HwO) und im Pflegeberufegesetz (§ 6 PflBG) geregelt.
Die Gesamtdauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend um die gekürzte Zeit, jedoch maximal auf 4,5 Jahre. Die Teilnahme am Berufsschulunterricht bleibt in der Regel gleich und findet in Vollzeit statt. Auf Antrag kann jedoch auch bei einer Ausbildung in Teilzeit eine Verkürzung der Ausbildungsdauer beantragt werden, wenn entsprechende persönliche Voraussetzungen sowie Verkürzungsgründe vorliegen. Solche Gründe können berufliche Vorkenntnisse, schulische Vorbildung oder überdurchschnittliche Leistungen sein.
Mit der Option „Teilzeitausbildung“ lassen sich so schwierige private Situationen meistern, ohne dass die Ausbildung abgebrochen werden muss. Übrigens: Auch während einer bereits bestehenden Ausbildung besteht die Möglichkeit, von einer Vollzeitausbildung in eine Teilzeitausbildung zu wechseln.
Da gerade für Kundinnen und Kunden des Kommunalen Job-Centers in Erbach dieses Angebot ein sinnvoller Schritt in Richtung einer langfristigen Beschäftigung sein kann, finden dort regelmäßig Beratungen zu diesem flexiblen Ausbildungsmodell statt.
Ihre Ansprechpartnerin vor Ort:
Julia Grünewald, Beauftrage für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)
Tel.: 06062 70-1994
E-Mail: j.gruenewald@odenwaldkreis.de
Darüber hinaus sind umfangreiche Informationen, PDFs und weiterführende Links für Ausbildungsinteressierte und Unternehmen zusammengefasst im Informationsbereich Teilzeitausbildung.